Vorarlberger Landesarchiv - Archivale des Monats Mai:
Ablassbrief vom 12. Juni 1332
Unter „Ablass“ versteht die katholische Theologie einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den zeitliche Sündenstrafen erlassen werden – sowohl eine etwaige Bußzeit in diesem Leben als auch eine Strafe im Fegefeuer. Im Spätmittelalter entstand auf dieser Grundlage ein regelrechter „Ablasshandel“, da man nicht nur für sich selbst, sondern gleichermaßen für Verstorbene Ablässe erwerben konnte.
Viele Pfarrkirchen beschafften sich an der Kurie „Ablassbriefe“, um Bauvorhaben zu finanzieren oder die Ausstattung zu verbessern.
Ein schönes Exemplar ist aus dem Silbertal überliefert, wo Bischof Ulrich von Chur am 21. April 1332 das neu errichtete Gotteshaus zu Ehren der heiligen Dreifaltigkeit, der Gottesmutter sowie der Walserpatrone Nikolaus und Mauritius geweiht hatte. Wenig später, am 12. Juni, erwarben die Silbertaler in Avignon eine von zwölf Erzbischöfen bzw. Bischöfen ausgefertigte und besiegelte Ablassurkunde. Sie versprach allen Gläubigen einen Ablass von 40 Tagen, wenn sie an bestimmten Tagen reumütig beichten und den Gottesdienst besuchen oder beim Abendläuten mit gebeugten Knien dreimal das Ave Maria beten, wenn sie den Priester begleiten, der aus der Kapelle die Hostie und das heilige Öl zu den Kranken bringt, oder wenn sie beim Ausbau der Kapelle Hand anlegen bzw. der Kapelle Gold, Silber, Kleidungsstücke oder andere karitative Mittel zukommen lassen. Links erscheint in der floral ornamentierten Initiale »U« das Schulterbild Christi mit erhobenen Händen ohne Wundmale.
Der Churer Bischof bestätigte den Ablass am 15. Dezember 1332.
Alois Niederstätter
VLA: Pfarrachiv Silbertal, Urkunde Nr. 432 (10.000 Urkunden des VLA digital in Monasterium.Net).
Literatur (mit Text und Übersetzung des Ablassbriefes):
Karl Heinz Burmeister: Zwei illuminierte Ablassbriefe für die Kapelle im Montafon von 1332 und die Kirche von Höchst von 1333. In: Bludenzer Geschichtsblätter H. 69 (2003), S. 3-12.
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