5. Februar 2010

Illwerke-Knebelung

Illwerke-Knebelungsvertrag im Montafon! (Harald Walser)

Brauchen wir eigentlich noch Gemeindevertretungswahlen, wenn in Knebelungsverträgen die Möglichkeiten von gewählten VolksvertreterInnen von vorneherein ausgeschaltet werden? Kann es sein, dass mit einem zivilrechtlichen Vertrag die Grundrechte der Gemeindevertreter außer Kraft gesetzt werden?
Es ist schon mehr als nur seltsam, was da im Montafon abläuft: Die Vorarlberger Illwerke wollen in den kommenden zehn Jahren vier Millionen Euro an die Montafoner Gemeinden bezahlen. Im Gegenzug verlangt das landeseigene Unternehmen die schriftliche Zusicherung aller Gemeinden, dass sie bei zukünftigen (Groß-)Projekten auf Einsprüche verzichten. Unser Landessprecher Johannes Rauch ist der einzige Landespolitiker, der klar und deutlich sagt, was Sache ist: „Ich halte das für verfassungswidrig.“
Nur einige Passagen aus dem Vertrag: „Der Stand Montafon und die Gemeinden verpflichten sich, sich der Unterstützung von allfälligen Organisationen und Bürgerinitiativen, die (...) Projekte der Illwerke verhindern oder verzögern wollen, zu enthalten.“ Vielmehr solle dafür Sorge getragen werden, „dass die Bevölkerung (...) sowie die Medien von der Sinnhaftigkeit der Projekte überzeugt werden“.
SPÖ und FPÖ trauen sich wieder einmal nicht, gegen das Energieunternehmen aufzutreten und meinen, eine Kooperation sei prinzipiell „sinnvoll“. Ihnen sei ins Stammbuch geschrieben: Gegen Kooperationen hat niemand etwas, gegen Knebelungsverträge aber sehr wohl!

Wie man ein ganzes Tal günstig kauft (Johannes Rauch)

Nennen tut sich das ganze "Partnerschaftsvereinbarung", abgeschlossen zwischen den Vorarlberger Illwerken (ein Landesunternehmen, wohlgemerkt...), dem Stand Montafon (so eine Art Gemeindeverband für das Montafon, aber eben nur "so eine Art", weil der Rechtsstatus ungeklärt ist) und sämtlichen Montafoner Gemeinden.
Sein tut es nichts anderes, als ein Blankoscheck für die Illwerke für die nächsten 10 Jahre. Die Gemeinden verpflichten sich - im Voraus und ohne die Projekte im Detail zu kennen - auf sämtliche Einsprüche in allfälligen Verfahren zu verzichten, Grundstücke, wenn sie gebraucht werden, herzugeben und auf keinen Fall Bürgerinitiativen zu unterstüzten, die sich allenfalls gegen bestimmte Projekte zur Wehr setzen.
Dass sich die Illwerke Wohlmeinung und Wohlverhalten der Gemeinden und des Standes geradezu erkaufen, wird nämlich imPunkt 6 der Vereinbarung deutlich, mit dem den Gemeinden untersagt wird, „Organisationen und Bürgerinitiativen zu unterstützen, die Projekte der Illwerke verhindern oder verzögern wollen“, und sie dazu verpflichtet werden, dafür „Sorge zu tragen, dass die Bevölkerung im Allgemeinen und die Gemeindebürger im Einzelnen sowie die Medien von der Sinnhaftigkeit der Projekte überzeugt werden.“

Wer es nicht glauben kann, lese nach:
partnerschaftsvereinbarung-viw (pdf, 555 KB)

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